Mobilität – Kfz-Rechtsschutz – Produkt Fahrzeug-Rechtsschutz

Um welche Versicherung handelt es sich?

Rechtsschutzversicherung für den Verkehrsbereich

Was ist versichert?

Versichert im Rahmen der gewählten Versicherungssumme sind die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers und die Übernahme der dabei entstehenden Kosten. Dieser Versicherungsschutz bezieht sich auf die jeweils vereinbarten Risiken (Rechtsgebiete).

Folgende Risiken können versichert werden:

  • Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für ein oder mehrerer Motorfahrzeuge
  • Fahrzeugvertrags-Rechtsschutz
  • Führerschein-Rechtsschutz
  • Lenker-Rechtsschutz

Folgende Kosten werden übernommen:

  • Kosten des Rechtsanwaltes des Versicherungsnehmers
  • Gerichtsgebühren
  • gerichtlich oder verwaltungsbehördlich auferlegte Vorschüsse (Sachverständige, Dolmetscher, Zeugen)
  • Kosten der Gegenseite, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Zahlung verpflichtet ist

Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsvertrag.

Was ist nicht versichert?

Der Versicherungsschutz besteht nicht im Zusammenhang mit:

  • Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Gewalttätigkeiten anlässlich einer öffentlichen Ansammlung oder Kundgebung
  • Ereignissen, die in außergewöhnlichem Umfang Personen- oder Sachschäden bewirken (Katastrophen im Sinne der Katastrophenhilfegesetze)
  • dem Steuer-, Zoll- und sonstigen Abgabenrecht
  • Streitigkeiten mehrerer Versicherungsnehmer desselben Rechtsschutzversicherungsvertrages untereinander, mitversicherter Personen untereinander und mitversicherter Personen gegen den Versicherungsnehmer

Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

Die Leistungen sind pro Versicherungsfall begrenzt mit:

  • der vereinbarten Versicherungssumme und
  • den vereinbarten Höchstbeträgen (wie z.B. für Exekutionen)

Darüber hinaus übernimmt UNIQA keine Kosten bei:

  • Bagatellstrafen
  • Fahrerflucht
  • Beeinträchtigung durch Alkoholisierung oder Suchtgift
  • fehlender Lenkerberechtigung

Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie In Ihren Versicherungsbedingungen.

Wo bin ich versichert?

  • Versicherungsschutz besteht in Europa im geographischen Sinn, in Island, in den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira und den Azoren.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • UNIQA muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.
  • Die Versicherungsprämien sind fristgerecht zu bezahlen.
  • Ein Versicherungsfall ist so schnell wie möglich zu melden und an der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken (z.B.: Erteilung von Auskünften und Überlassung von Originalbelegen).

Wann und wie zahle ich?

Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich.

Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder Onlineüberweisung,… – wie vereinbart

Wann beginnt und endet die Deckung?

Beginn:

  • Der Versicherungsschutz beginnt wie im Versicherungsvertrag vereinbart ab Zugang der Polizze – allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.
  • Der Versicherungsschutz vor Zugang der Polizze besteht nur bei einer vorläufigen Deckung (Sofortschutz) in dem vom Versicherer zugesagten Umfang.

Ende:

  • Bei einer Vertragsdauer von weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt – ohne Kündigung.
  • Bei einer Vertragsdauer von über 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet durch Kündigung durch den Versicherer oder den Versicherungsnehmer.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Wenn Sie Verbraucher sind:

  • Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
  • Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.

Wenn Sie Unternehmer sind:

  • Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
  • Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.

Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.