Mobilität – Kfz-Kompaktkasko – Produkt „Auto & Frei“
Um welche Versicherung handelt es sich?
Kraftfahrzeug-Kompaktkasko-Versicherung
Was ist versichert?
Die Versicherung umfasst:
Folgende Leistungen können zusätzlich versichert werden:
Abhängig von der Höhe des eingetretenen Schadens werden entweder die Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffungswert (Betrag den der Versicherungsnehmer für ein Fahrzeug gleicher Art und Güte im gleichen Abnützungszustand zur Zeit des Versicherungsfalles hätte aufwenden müssen) ersetzt.
Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsvertrag.
Was ist nicht versichert?
Der Versicherungsschutz besteht nicht bei:
Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Kein Versicherungsschutz bzw. eine Regressmöglichkeit des Versicherer besteht zum Beispiel:
Eine Reduktion der Leistung erfolgt zum Beispiel:
Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.
Wo bin ich versichert?
Welche Verpflichtungen habe ich?
Wann und wie zahle ich?
Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich.
Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder Onlineüberweisung,… – wie vereinbart
Wann beginnt und endet die Deckung?
Beginn:
Ende:
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Der Versicherungsvertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt worden ist. Beträgt die Laufzeit weniger als ein Jahr, so endet der Vertrag ohne dass es einer Kündigung bedarf. Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.



