Mobilität – Insassenunfall – Produkt Auto & Frei

Um welche Versicherung handelt es sich?

Kraftfahrzeug-Unfall-Versicherung

Was ist versichert?

Die Versicherung umfasst:

  • Tod nach Unfall
  • dauernde Invalidität nach Unfall
  • Krankenhausgeld von 30 Euro pro Tag, max. 2% der für Tod und Invalidität vereinbarten Versicherungssumme, wenn Versicherte durch Gurt gesichert waren
  • Doppelte Leistung für Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr, bei einem Invaliditätsgrad unter 50%
  • Rückholkosten aus dem europäischen Ausland begrenzt mit 5% der für Tod und Invalidität vereinbarten Versicherungssumme, max. 5.000 Euro
  • Mobilitätsdeckung für Bus, Bahn in Österreich und Linienflüge innerhalb Europas.

Die Versicherung umfasst Unfälle im Zusammenhang mit
dem Lenken, Benutzen, Behandeln, dem Be- und
Entladen sowie dem Einweisen des Fahrzeuges. Unfälle
beim Ein- und Aussteigen sind mitversichert.

Die Versicherungssummen können abhängig von der gewählten Variante vereinbart werden:

Kompakt:
EUR 15.000,- Tod
EUR 35.000,- dauernde Invalidität

Optimal:
EUR 30.000,- Tod
EUR 70.000,- dauernde Invalidität

Premium:
EUR 50.000,- Tod
EUR 100.000,- dauernde Invalidität

Die vereinbarten Versicherungssummen gelten für jeden einzelnen kraftfahrrechtlich genehmigten Platz des im Vertrag bezeichneten Fahrzeuges.

Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsvertrag.

Was ist nicht versichert?

Der Versicherungsschutz besteht nicht bei:

  • Schäden am versicherten Fahrzeug
  • Schäden an transportierten Sachen
  • Schadenersatzansprüche des Fahrzeugbesitzers aufgrund von Sach- oder bloßen Vermögensschäden
  • Schäden die durch die Verwendung des Fahrzeuges bei einer kraftfahrsportlichen Veranstaltung oder dazu gehörende Trainingsfahrten entstehen
  • Nuklearschäden
  • bei Verletzung vertraglicher Vereinbarungen kann es zu Entfall oder Einschränkungen des Versicherungsschutzes kommen
  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Verwendung des Fahrzeuges als ortsgebundene Kraftquelle (Fahrzeug wird mit Stützen am Boden fixiert und die Betätigung der Motorkraft dient einer artfremden Tätigkeit z.B. Beladen eines anderen Fahrzeuges)

Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.

Attention Attention

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel:

  • wenn das Fahrzeug in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand gelenkt wird
  • wenn der Lenker die erforderliche Berechtigung zum Lenken des Fahrzeuges (Führerschein) nicht besitzt
  • wenn Vereinbarungen über die Verwendung des Fahrzeuges nicht eingehalten werden oder mehr Personen als zulässig befördert werden
  • bei Wechselkennzeichen jenes Fahrzeug benützt wird an dem keine Kennzeichentafeln angebracht sind.

Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.

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Wo bin ich versichert?

  • Der Versicherungsschutz besteht in Europa im geografischen Sinn.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • UNIQA muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.
  • Die Versicherungsprämien sind fristgerecht zu zahlen.
  • Die in den Bedingungen oder im Versicherungsvertrag angeführten Bestimmungen sind einzuhalten.
  • Den Versicherungsfall sowie die Einleitung eines verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahrens ist innerhalb einer Woche dem Versicherer zu melden; an der Feststellung des Sachverhalts muss beigetragen werden.
  • Der Todesfall ist innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen auch wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
  • Ärztliche Hilfe und Behandlungen sind unverzüglich in Anspruch zu nehmen. Das Recht einzuräumen die Leiche durch Ärzte besichtigen zu lassen. Ärzte bzw. befasste Behörden zu ermächtigen Auskünfte zu erteilen. Auf Verlangen des Versicherers sich durch von diesem bezeichnete Ärzte untersuchen zu lassen.
  • Bei Personenschäden muss Hilfe geleistet oder für fremde Hilfe gesorgt werden.
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Wann und wie zahle ich?

Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich.

Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder Onlineüberweisung,… – wie vereinbart

Wann beginnt und endet die Deckung?

Beginn:

  • wie im Versicherungsvertrag vereinbart – Voraussetzung ist, dass Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig und vollständig zahlen.
  • Der Versicherungsschutz vor Zugang der Polizze besteht nur bei einer vorläufigen Deckung (Sofortschutz) in dem vom Versicherer zugesagten Umfang.

Ende:

  • Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Versicherungsschutz ohne Kündigung zum vereinbarten Zeitpunkt.
  • Bei Verträgen mit einer Dauer von einem Jahr oder länger erfolgt nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch die Vertragsverlängerung für ein weiteres Jahr sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
  • Der Versicherungsschutz endet durch Kündigung des Versicherers oder des Kunden.
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Wie kann ich den Vertrag kündigen?

  • Der Versicherungsvertrag kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat vor dem in der Polizze genannten Ablauf gekündigt werden.
  • Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Versicherungsvertrag um ein weiteres Jahr.
  • Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.

Der Versicherungsvertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt worden ist. Beträgt die Laufzeit weniger als ein Jahr, so endet der Vertrag ohne dass es einer Kündigung bedarf. Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.